Zahnfüllungen
Wann eine Füllungstherapie nötig wird:
- Das klassische Loch – der kariöse Defekt
- Etwas ist abgebrochen
- Säuren haben den Zahnschmelz angegriffen, es entstehen Erosionen
- Defekte durch starke Reibung oder Zähneknirschen
- Zahnhalsdefekte und Schlifffacetten

Die Kompositfüllungen
Kompositfüllungen bestehen aus mikroskopisch kleinen Partikeln aus Kunststoff in einer flüssigen Grundsubstanz. Kompositfüllungen sind zahnfarbene Füllungen. Sie halten auch hohen ästhetischen Ansprüchen stand. Die zahnfarbenen Füllungen werden in verformbarem Zustand direkt in den kaputten Zahn eingebracht und mit einem speziellen Licht ausgehärtet. Das Loch in Ihrem Zahn kann mit einer Behandlungverschlossen werden. Diese Art der Füllungstherapie ist im Seitenzahnbereich keine vollständige Kassenleistung.
Mehrkostenvereinbarung (Kompositfüllung)
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere Versorgung zu wählen als gesetzlich vorgesehen. In diesem Fall schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine so genannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Versicherte durch seine Unterschrift bereit, die Kosten für den bei der Behandlung anfallenden Mehraufwand selbst zu tragen.
Inlays: Die alternativen Einlagefüllungen aus Gold und Keramik
Eine Alternative zu direkten Zahnfüllungen sind indirekte Füllungen oder Einlagefüllungen. Bei diesen Zahnfüllungen handelt es sich um Gold- und Keramikfüllungen. Sie werden auch Inlays genannt. Gold-Inlays haben einen hohen Kau-Komfort und eine lange Haltbarkeit. Keramik-Inlays sind denen aus Gold bezüglich der Ästhetik jedoch weit überlegen. Wenn Sie sich für ein Inlay entscheiden sind zwei Termine in der zahnärztliche Praxis notwendig, da Inlays im zahntechnischen Labor hergestellt werden.